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   LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14   

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https://dejure.org/2017,71135
LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14 (https://dejure.org/2017,71135)
LG Bonn, Entscheidung vom 06.03.2017 - 10 O 132/14 (https://dejure.org/2017,71135)
LG Bonn, Entscheidung vom 06. März 2017 - 10 O 132/14 (https://dejure.org/2017,71135)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14
    Eine Pflicht der Kammer zur Vorlage zum EuGH besteht nicht, da die Kammer nicht letztinstanzlich entscheidet (vgl. EuGH NJW 1983, 1257f.).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2013 - 5 U 562/13

    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der vorsätzlichen Herbeiführung des

    Auszug aus LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14
    In Abweichung vom allgemeinen Deliktsrecht muss aber der Vorsatz, wenn er zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen soll, auch die Schadensfolgen umfassen (OLG Nürnberg, Urteil vom 02.08.2013 - 5 U 562/13 -, juris).
  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03

    Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14
    Der Klägerin, die insofern beweisbelastet ist (BGH VersR 2003, 1561; Koch in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 103 Rn. 88), ist der Beweis der Schuldunfähigkeit nicht gelungen.
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass Umstände, die zur Beeinträchtigung, wenn nicht zum Ausschluss der Schuldfähigkeit des Versicherungsnehmers oder des vom Versicherungsschutz umfassten, mit dem Versicherungsnehmer nicht identischen Fahrers führen können, auch die Verneinung des Vorsatzes im Sinne des § 103 VVG begründen können (BGH VersR 1998, 1011).
  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus LG Bonn, 06.03.2017 - 10 O 132/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieses vom Versicherer zu beweisen (BGHZ 111, 372).
  • OLG Köln, 30.04.2019 - 9 U 30/17

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens durch die Geisterfahrt eines

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.03.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 132/14 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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